AGB
Allgemeine Geschaeftsbedingungen
Hier finden Sie die aktuellen AGB von DC2 Design Crew als lesbare Webfassung und zusaetzlich als PDF zum Download.
Hinweis
So ist die Seite aufgebaut.
Webfassung plus Download
Die nachfolgende HTML-Fassung dient der besseren Lesbarkeit auf der Website. Zusaetzlich stellen wir dieselben AGB als PDF zum Download bereit.
Fuer die konkrete Vertragsbeziehung ist die Fassung massgeblich, die im Angebots-, Auftrags- oder Bestellprozess jeweils ausdruecklich einbezogen wird.
Wortlaut
Die AGB im Ueberblick.
§ 1 Geltungsbereich
1.1 Nachfolgende AGB finden ihre Gueltigkeit in saemtlichen Transaktionen und Geschaeftstaetigkeiten von Julia Rennen, hier und folgend DC2 Design Crew genannt. Spaetestens mit der erstmaligen Nutzung der Dienste und Zustandekommens eines Vertrages, zwischen der Firma DC2 Design Crew und dem Kunden als Vertragspartner, gelten diese Bedingungen als angenommen, auch zukuenftig ohne weitere Festlegung. Die AGB gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht widersprochen wird.
1.2 Angebote, Lieferungen und Leistungen von DC2 Design Crew erfolgen ausschliesslich aufgrund dieser Geschaeftsbedingungen. Gegenbestaetigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Allgemeinen Geschaeftsverbindungen wird hiermit widersprochen.
1.3 Abweichungen von diesen Geschaeftsbedingungen beduerfen der expliziten und eindeutigen schriftlichen Niederlegung und Zustimmung aller beteiligten Parteien.
1.4 Die DC2 Design Crew ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschaeftsbedingungen mit einer angemessenen Ankuendigungsfrist zu aendern oder zu ergaenzen. Der Kunde kann den geaenderten Bedingungen innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Aenderungsmitteilung widersprechen. Widerspricht der Kunde nicht, so werden die Aenderungen entsprechend der Ankuendigung wirksam. Widerspricht der Kunde hingegen fristgemaess, so ist die DC2 Design Crew berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kuendigen, an dem die geaenderten Bedingungen in Kraft treten sollen.
§ 2 Auftragserteilung und -annahme
2.2 Ein Vertrag zwischen DC2 Design Crew und dem Kunden gilt als zustande gekommen, wenn DC2 Design Crew den Kundenauftrag durch Versand einer Auftragsbestaetigung an den Kunden angenommen hat. Der Versand der Auftragsbestaetigung kann per Briefpost, Fax, Email oder andere elektronische Uebertragungsverfahren erfolgen.
§ 3 Angebote
3.1 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. An speziell ausgearbeitete Angebote halten wir uns 30 Kalendertage gebunden. Technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in Prospekten, Katalogen, Webseiten und Leistungsbeschreibungen im Zuge des technischen Fortschrittes bleiben vorbehalten, ohne dass hieraus Rechte gegen DC2 Design Crew hergeleitet werden koennen.
3.2 Bei Dienstleistungs- und Entwicklungsauftraegen gilt eine schriftliche Termin- und Preiszusage lediglich als unverbindlicher Richttermin bzw. Richtpreis und nicht als verbindliche Zusage, da unvorhersehbare Termin- und Preisaenderungen durch Zulieferanten eintreten koennen.
§ 4 Individualsoftware - Webdesign
4.1 Der Anwendungsbereich / Verwendungszweck des Softwarepaketes ist von DC2 Design Crew in Zusammenarbeit mit dem Kunden / Anwender zu erarbeiten. Eine detaillierte, aus Anwendersicht formulierte Leistungsbeschreibung in schriftlicher Form ist dem Vertrag zugrunde zu legen. Der Kunde ist verpflichtet, bei der Erstellung der Individualsoftware durch DC2 Design Crew dadurch mitzuwirken, dass er die notwendigen Angaben zur Entwicklung des Sollkonzeptes macht und erforderliche Daten rechtzeitig zur Verfuegung stellt.
§ 5 Leistungsumfang
5.1 Der Umfang der von der DC2 Design Crew geschuldeten Leistungen ergibt sich aus dem Angebot in Verbindung mit der Auftragsbestaetigung sowie ggf. aus den erfolgten schriftlich fixierten Erweiterungen. Bei der Individualsoftware / Webdesign ergeben sich Leistungsinhalt und Leistungsumfang aus dem Pflichtenheft, soweit ein solches vorhanden ist.
5.2 Verbindliche Liefertermine muessen ausdruecklich als solche schriftlich vereinbart werden und beginnen mit dem Vertragsabschluss. Werden nachtraeglich Vertragsaenderungen vereinbart, ist erforderlichenfalls auch ein neuer Liefertermin oder eine neue Lieferfrist zu vereinbaren.
5.3 Wird aus Gruenden, die von der DC2 Design Crew nicht zu vertreten sind, ein verbindlicher Termin ueberschritten oder die Uebergabe verzoegert, so verschiebt sich der Termin angemessen. Nicht von der DC2 Design Crew zu vertreten sind insbesondere Lieferverzoegerungen, die auf Streik, Aussperrung, gesetzlichen oder behoerdlichen Anordnungen (z.B. Import- u. Exportbeschraenkungen), Nichterfuellung bzw. Schlechterfuellung von rechtzeitig mit Dritten, insbesondere Lieferanten der DC2 Design Crew oder deren Unterlieferanten, abgeschlossene Vertraege beruhen. Wenn aus den vorgenannten Gruenden der urspruengliche Liefertermin um acht Wochen ueberschritten sein sollte, haben beide Parteien das Recht vom Auftrag zurueckzutreten.
5.4 Wandlung und Minderung durch den Besteller sind ausgeschlossen, es sei denn, dass die DC2 Design Crew nicht in der Lage ist, den Mangel zu beseitigen.
5.5 Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtungen von der DC2 Design Crew setzt die rechtzeitige und ordnungsgemaesse Erfuellung der Verpflichtungen des Auftraggebers voraus. Kommt der Auftraggeber in Annahmeverzug, so ist DC2 Design Crew berechtigt, Ersatz des ihr entstandenen Schadens zu verlangen.
§ 6 Urheber- und Nutzungsrechte
6.1 Jeder an DC2 Design Crew erteilte Auftrag mit Entwuerfen in Schrift und Bild, Reinzeichnungen oder Layouts sowie Individualsoftware / Webdesign unterliegt dem Urheberrechtgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechts gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schoepfungshoehe nicht erreicht ist. Software, Entwuerfe in Schrift und Bild, Reinzeichnungen und Layouts und verbundenes Begleitmaterial ist ausserdem durch die internationalen Copyrightbestimmungen geschuetzt. Es gelten hierfuer die grundlegenden Bestimmungen fuer Copyright geschuetztes Material.
6.2 Alle zuvor genannten Leistungen duerfen ohne ausdrueckliche Einwilligung der DC2 Design Crew weder im Original noch bei der Reproduktion veraendert werden. Jede Nachahmung - auch von Teilen - ist unzulaessig. Ein Verstoss gegen diese Bestimmung berechtigt die DC2 Design Crew, eine Vertragsstrafe in Hoehe der doppelten vereinbarten Verguetung zu verlangen.
6.3 Die DC2 Design Crew uebertraegt dem Auftraggeber die fuer den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte, nicht jedoch Eigentumsrechte. Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht uebertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollstaendiger Bezahlung der Rechnung ueber.
6.4 Die DC2 Design Crew ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die im Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wuenscht der Auftraggeber die Herausgabe der Computerdaten, so bedarf das einer gesonderten Vereinbarung und ist gesondert zu vergueten. Hat DC2 Design Crew dem Kunden Computerdaten zur Verfuegung gestellt und der Kunde moechte diese Daten veraendern, ist das nur mit schriftlicher Zustimmung durch DC2 Design Crew getattet.
6.5 Das uneingeschraenkte und ausschliessliche Nutzungs- und Verfuegungsrecht sowie Vertriebsrecht fuer das gesamte Ergebnis der durch DC2 Design Crew durchgefuehrten Arbeiten erhaelt der Kunde nur, wenn dies ausdruecklich schriftlich vereinbart ist. Das gleiche gilt fuer die Uebergabe von Quellcode.
§ 7 Haftung
7.1 Die DC2 Design Crew verpflichtet sich, jeglichen Auftrag mit groesstmoeglicher Sorgfalt auszufuehren, insbesondere auch ihm ueberlassene Vorlagen, Filme, Displays Layouts etc. sorgfaeltig zu behandeln. Sie haftet fuer entstandene Schaeden nur bei Vorsatz und grober Fahrlaessigkeit. Ein ueber den Materialwert hinausgehender Schaden ist ausgeschlossen.
7.2 Die DC2 Design Crew verpflichtet sich, seine Erfuellungsgehilfen sorgfaeltig auszusuchen und anzuleiten. Darueber hinaus haftet sie fuer ihre Erfuellungsgehilfen nicht.
7.3 Sofern DC2 Design Crew notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfuellungsgehilfen der DC2 Design Crew. Sie haftet grundsaetzlich nur fuer eigenes Verschulden und nur fuer Vorsatz und grobe Fahrlaessigkeit.
7.4 Mit der Genehmigung von Entwuerfen bzw. Reinausfuehrungen / Zeichnungen durch den Auftraggeber oder dessen Bevollmaechtigten uebernehmen diese die Verantwortung fuer die Richtigkeit von Text und Bild.
7.5 Fuer die vom Auftraggeber freigegebenen Entwuerfe, Texte etc. entfaellt jede Haftung der DC2 Design Crew. Ebenso haftet die DC2 Design Crew nicht fuer wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche Zulaessigkeiten und Eintragungsfaehigkeiten.
7.6 Reklamationen und Beanstandungen sind innerhalb 14 Tagen nach Uebergabe des jeweiligen Werkes schriftlich mitzuteilen. Danach gilt das Werk als mangelfrei angenommen.
§ 8 Verguetung - Faelligkeit und Sonderleistungen
8.1 Entwuerfe und Originalmaterial zusammen, sowie mit der Einraeumung von Nutzungsrechte, bilden eine einheitliche Leistung.
8.2 Die Anfertigung von Entwuerfen und saemtlichen sonstigen Leistungen, die von der DC2 Design Crew fuer den Auftraggeber erbracht werden, sind kostenpflichtig. Nebenabreden muessen schriftlich von beiden Vertragspartner bestaetigt werden.
8.3 Die Verguetung ist bei Uebergabe des Werkes faellig und ohne Abzug zahlbar. Andere Zahlungsziele beduerfen der gesonderten Absprache und sind schriftlich zu dokumentieren. Wird das Gesamtwerk in Teilen gefertigt und ausgeliefert, so ist eine jeweilige Teilverguetung faellig. Erstreckt sich das Gesamtwerk ueber eine laengere Zeit oder erfordert fuer die DC2 Design Crew eine nicht unerhebliche finanzielle Vorleistung, so sind angemessene, der Branche ueblichen, Abschlagszahlungen zu leisten. Bei Auftragserteilung 1/3 der Gesamtverguetung, 1/3 nach Fertigstellung von 50% der Gesamtleistung und 1/3 nach Ablieferung des Werkes.
8.4 Bei Zahlungsverzug ist DC2 Design Crew berechtigt, Verzugszinsen in Hoehe von 5% ueber dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen groesseren Schaden bleibt davon unberuehrt.
8.5 Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Aenderung von bereits gefertigten Reinzeichnungen, Manuskripten und Druckueberwachungen, werden nach Zeitaufwand berechnet. Der Stundensatz ist aus der jeweils aktuellen Preisliste zu entnehmen.
8.6 Soweit im Einzelfall Vertraege ueber Fremdleistungen im Namen und fuer Rechnung der DC2 Design Crew abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, die DC2 Design Crew im Innenverhaeltnis von saemtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehoert insbesondere die Uebernahme der Kosten.
§ 9 Korrektur, Produktionsueberwachung und Belegmuster
9.1 Vor Ausfuehrung der Vervielfaeltigung sind der DC2 Design Crew Korrekturen vorzulegen.
9.2 Die Produktionsueberwachung durch DC2 Design Crew erfolgt nur aufgrund des Auftragsgebers. Bei Uebernahme der Produktionsueberwachung ist die DC2 Design Crew berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben. Sie haftet fuer Fehler nur bei eigenem Verschulden und nur fuer Vorsatz und grobe Fahrlaessigkeit.
9.3 Von allen vervielfaeltigten Arbeiten ueberlaesst der Auftraggeber der DC2 Design Crew 10 - 20 einwandfreie Exemplare unentgeltlich. Die DC2 Design Crew ist berechtigt, diese Muster fuer Eigenwerbung zu verwenden.
§ 10 Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
10.1 Im Rahmen des Auftrages raeumt der Auftraggeber der DC2 Design Crew Gestaltungsfreiheit ein. Reklamationen hinsichtlich der kuenstlerischen Gestaltung werden ausgeschlossen. Sind auf Verlangen des Auftraggebers waehrend oder nach der Produktion Aenderungen gewuenscht und vorzunehmen, hat er die Mehrkosten zu tragen. Der urspruenglich festgelegte Verguetungsanspruch bleibt davon unberuehrt.
10.2 Verzoegert sich die Durchfuehrung bzw. Fertigstellung des Auftrags aus Gruenden, die der Auftraggeber zu verantworten hat, kann die DC2 Design Crew eine angemessene Erhoehung des urspruenglichen Verguetungsbetrages verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlaessigkeit kann DC2 Design Crew auch Schadensersatzansprueche einfordern. Die Geltendmachung eines weitgehenden Verzugsschaden bleibt davon unberuehrt.
10.3 Der Auftraggeber versichert der DC2 Design Crew, dass er zur Verwendung aller uebergebenden Vorlagen berechtigt ist. Sollte der Auftraggeber entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung der Vorlagen berechtigt sein, so stellt er die DC2 Design Crew von allen Ersatzanspruechen Dritter frei.
§ 11 Anwendbares Recht / Gerichtsstand
11.1 Fuer die Geschaeftsbeziehungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen DC2 Design Crew und dem Kunden / Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Soweit der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des Oeffentlichen Rechts oder oeffentlich-rechtliches Sondervermoegen ist, ist Viersen Gerichtsstand fuer alle sich aus dem Vertragsverhaeltnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. DC2 Design Crew ist jedoch berechtigt, den Kunden an jedem anderen Gerichtstand zu verklagen. Weiterhin ist Viersen Erfuellungsort sowie Uebergabeort im Sinne der Verpackungsordnung. Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen unwirksam sein oder werden oder eine Regelungsluecke enthalten, so verpflichten sich die Vertragsparteien, in Verhandlungen mit dem Ziel einzutreten, die unwirksame oder unvollstaendige Bestimmung durch angemessene Individualabrede zu ersetzen oder zu ergaenzen, die dem Zweck der gewollten Regelung weitestgehend entspricht. Die Gueltigkeit der uebrigen Bestimmungen bleibt davon unberuehrt.
§ 12 Sonstiges
12.1 Uebertragungen von Rechten und Pflichten des Kunden aus dem mit uns geschlossenen Vertrag beduerfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Zustimmung.